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   AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.12.2007 - 7 C 53/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,43518
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 18.12.2007 - 7 C 53/07 (https://dejure.org/2007,43518)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 18.12.2007 - 7 C 53/07 (https://dejure.org/2007,43518)
AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 7 C 53/07 (https://dejure.org/2007,43518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mieterhöhungsverlangen; Heizung des Mieters/ des Vermieters; Sammelheizung bei Verwendung von Heizkörpern des Mieters; Orientierungshilfe des Berliner Mietspiegels; Gasetagenheizung; Mietereinbauten; Teilzustimmung zur Mieterhöhung; wesentliche Installationen zum Betrieb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2015 - 4 U 94/14

    Rechtsfolgen des fehlenden Feststellungsinteresses

    Schon deshalb konnten die Hinweise im Schreiben der Beklagten nur so verstanden werden, dass sich die Beklagte zwar rechtlich immer noch nicht verpflichtet sah, die Zusage zu erteilen, sie aber trotzdem bindend erteilte (ähnlich für die Zustimmung eines Mieters zur Mieterhöhung Börstinghaus in: Schmitt-Futterer, Mietrecht, 3. Aufl. 2006, § 558b BGB Rdn. 7; AG Tempelhof-Kreuzberg, Urt. v. 18.12.2008 - 7 C 53/07 -, juris-Rdn. 29).
  • LG Frankfurt/Main, 08.05.2023 - 11 T 33/23

    Zahlung aus Kulanz ist keine Zustimmung!

    Wird allein der Zusatz "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht angefügt, muss dieser einer im gleichen Schreiben erklärten Zustimmung nicht die Annahmewirkung nehmen, da dieser Zusatz auch bedeuten kann, dass der Mieter sich zwar rechtlich nicht verpflichtet sieht, die Zustimmung zu erteilen, dass er sie aber trotzdem erteilt (vgl. AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg Urt. v. 18.12.2007 7 C 53/07, BeckRS 2008, 26889; Schmidt-Futterer/Börstinghaus, 15. Aufl. 2021, BGB § 558b Rn. 13 m.w.N.).
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